1. Allgemeines & Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ACCUPOWER Forschungs- Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH (ACCUPOWER) gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen an Unternehmen und Personen, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln (Kunde).

1.2 Diese AGB gelten nicht für Privatpersonen oder Unternehmen, die Bestellungen über unsere Online-Shops abgeben.

1.3  Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Andere Bedingungen, insbesondere AGB des Kunden sind ausgeschlossen, und ACCUPOWER widerspricht ihnen hiermit. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ACCUPOWER ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4  Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt und sind erst nach expliziter, schriftlicher Bestätigung von ACCUPOWER gültig.

  1. Angebot, Vertragsabschluss und Lieferung

2.1  Unsere Angebote sind ausnahmslos unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden erst verbindlich, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden, zum Beispiel mittels Auftragsbestätigung.

2.2 Abweichungen unserer Auftragsbestätigung von einem Angebot sind vom Kunden sofort nach Erhalt dieser zu beanstanden, andernfalls ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgeblich für den Vertragsinhalt.

2.3  Lieferungen bzw. Teillieferungen erfolgen generell „EXW Graz“ gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung. Andere Lieferbedingungen müssen schriftlich vereinbart und in unserer Auftragsbestätigung bestätigt werden. Demgemäß geht die Gefahr immer ab unserem Lager auf den Kunden über.

2.4  Teillieferungen und die entsprechende Abrechnung dieser Teillieferungen sind zulässig.

  1. Lieferfristen

3.1  Die von uns im Angebot oder Auftragsbestätigung bekannt gegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2  Auch eine ausdrücklich vereinbarte Lieferzeit verlängert sich jedenfalls bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, welche nicht in unserem Einflussbereich liegen (wie etwa Streik, Transportprobleme, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten uns gegenüber), um die Dauer derselben.

  1. Rahmenvertrag

4.1  Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die allgemeine Bedingungen und Konditionen für eine wiederkehrende Geschäftsbeziehung regelt. Im Unterschied zu Einzelaufträgen bietet der Rahmenvertrag eine Basis, auf der einzelne Abrufaufträge flexibel während der Vertragslaufzeit platziert werden können. Dadurch wird die Effizienz, Planbarkeit und Preissicherheit für beide Seiten erhöht.

4.2  Der Rahmenvertrag tritt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ACCUPOWER in Kraft und gilt für die Dauer von einem Jahr (12 Monate), außer es ist etwas davon abweichendes schriftlich vereinbart. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung schriftlich vereinbart wird. Es wird empfohlen rechtzeitig (nach Ablauf von 10 Monaten) einen neuen Rahmenvertrag zu vereinbaren, um die Liefer- und Preissicherheit zu gewährleisten.

4.3  Abruf von Produkten Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit Produkte gemäß den vereinbarten Lieferterminen, Spezifikationen und Mengen abrufen. Abrufe sind schriftlich per E-Mail an info@accupower.at zu richten. ACCUPOWER bestätigt den Abruf schriftlich. Erst mit dieser Bestätigung kommt der einzelne Abrufauftrag zustande.

4.4  Restbestände und Lieferung Sollten zum Ende der Vertragslaufzeit nicht abgerufene Produkte verbleiben, erinnert ACCUPOWER den Kunden schriftlich an die Abnahme der Restbestände. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erinnerung einen geeigneten Liefertermin mit ACCUPOWER zu vereinbaren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Vereinbarung eines Liefertermines, ist ACCUPOWER berechtigt, die Restbestände laut den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Rechnung zu stellen. Nachdem diese Rechnung bezahlt wurde, kann der Kunde die Ware in unserem Lager unverzüglich abholen. Spätestens aber innerhalb von 3 Monaten. Nach dieser Frist kann keine Garantie mehr für die gelagerte Ware übernommen werden. Außer es wird ein Servicevertrag abgeschlossen.

  1. Mängel, Gewährleistung – Haftung / Haftungsausschluss

5.1  Unsere technische Beratung beruht auf Resultaten von langjähriger Erfahrung und auf umfangreichen Forschungs- und Testergebnissen. Sie ist jedoch unverbindlich und stellt keine Zusicherungen von Eigenschaften dar. Informationen aus Zeichnungen, Datenblättern, und Muster dienen nur als Orientierung und stellen keine verbindlichen Angaben dar. Diese können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Kunde muss unsere Produkte und Lösungen selbst auf Eignung und Anwendbarkeit für seine Zwecke überprüfen.

5.2  Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel oder Falschlieferungen prüfen. Der Kunde muss Mängel und Falschlieferungen innerhalb von 7 Tagen ab Übernahme schriftlich an ACCUPOWER übermitteln.

5.3  Die Dauer der Gewährleistung beträgt 6 Monate. Davon ausgenommen sind Energiespeicher (wie z.B. Akkumulatoren oder Batterien), Verbrauchsgüter und andere Verschleißteile, für diese wird keine Gewährleistung gewährt, außer der Mangel lag bereits bei Gefahrenübergang vor.

5.4  Von der Mängelhaftung grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden, die durch natürliche Abnützung, unsachgemäßer Handhabung, ungeeignete Betriebsbedingungen, überhöhte Beanspruchung, Nichtbeachtung der artgerechten Behandlung oder unkorrekter Lagerung entstehen.

5.5  Jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber erlöschen zur Gänze, wenn der Käufer oder ein von uns nicht ausdrücklich und schriftlich ermächtigter Dritter ohne unsere Einwilligung an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür können generell nicht von uns anerkannt werden.

5.6  Die Beweislast bei Mängeln liegt grundsätzlich beim Kunden. Der Kunde muss sämtliche Unterlagen und Daten, die zur Feststellung und Beurteilung eines Mangels erforderlich sind, zur Verfügung stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass wir den Mangel durch Augenschein (z.B. durch Rücksendung der Ware) begutachten können. Jegliche Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.

5.7  Wir behalten uns das Recht vor die mangelhaften Teile nach eingehender Prüfung nachzubessern oder auszutauschen. Die Gewährleistungsfrist wird durch die Behebung von Mängeln nicht verlängert.

5.8  Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, und eine Haftung für Mängelfolgeschäden jeglicher Art werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Schadenseintritt wäre durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

  1. Preise & Zahlungsbedingungen

6.1  Für alle Geschäftsabschlüsse gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise und Konditionen.

6.2  Bei Bestellmengen, die von unserem Angebot abweichen behalten wir uns eine entsprechende Preisänderung vor.

6.3  Teilrechnungen für Teillieferungen gelten als vereinbart. Für Ware, die auf Abruf bestellt ist, wird der Rechnungsbetrag, mit dem vereinbarten Abrufdatum fällig, außer die Abrechnung ist bereits erfolgt.

6.4  Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten sind wir berechtigt, sämtliche Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat vom ausstehenden Rechnungsbetrag, zu berechnen.

6.5  Bei Veränderung der wirtschaftlichen Situation des Kunden, welche die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Frage stellen, behalten wir uns vor die Auslieferung der Ware nur gegen Vorkasse, Barzahlung oder gegen Vorlage von uns akzeptierter Sicherheiten auszuliefern, oder die Auslieferung der Ware zu verweigern. Kann der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1  Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zu vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

8.1  Sämtliche von uns angefertigte bzw. übermittelte Zeichnungen, Konstruktionen, technische Unterlagen, Bilder, Muster und dgl. bleiben unser geistiges Eigentum und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Nachahmung, Vervielfältigung und Wettbewerb.

8.2  Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Bestellers angefertigt, hat der Besteller selbst dafür Sorge zu tragen, dass er dadurch nicht in Rechte Dritter eingreift. Andernfalls hat uns der Besteller bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten Dritter oder Verletzung von Geistigem Eigentum Dritter schad- und klaglos zu halten.

  1. Erfüllungsort – Gerichtsstand -Anzuwendendes Recht

9.1  Gerichtsstand:  Stadt Graz, Republik Österreich

9.2  Ausschließlich örtlich zuständiges Gericht: Landesgericht für ZRS Graz

9.3  Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.

  1. Datenschutzrechtlicher Hinweis

10.1  Im Rahmen Ihrer Nutzung unserer Webseite, einer Anfrage, Bestellung oder allgemeinen Kontaktaufnahme verarbeiten wir zwecks betriebsinterner Verwendung – im Sinne des Datenschutzgesetzes – personenbezogene Daten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

Ausführliche Informationen zu den Themen Datenverarbeitung und Datenschutz haben wir für Sie deshalb in einer gesonderten Datenschutzerklärung zusammengefasst (in jeweils aktueller Fassung abrufbar auf unserer Website unter Datenschutzerklärung)

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